Wenn man heute einen Film kauft und einlegt, kommt eine derartige Flut an Rechtsbelehrungen und Warnungen auf einen zu, dass man sich fragt, welch hochgefährliches Höllenprodukt man sich da wohl zugelegt hat. Die Warnhinweise auf einer Großpackung Morphium sind wahrscheinlich läppisch dagegen.
Das alles wäre nicht schlimm, wenn man das Geschwafel wenigstens schnell wegklicken könnte. Aber nicht doch! Dann würden dem boshaften, ignoranten Filmkonsumenten ja ein paar Zwangsbelehrungen entgehen.
Inzwischen sind die drei "Sissi-Filme" mit Romy Schneider auf Blu-ray herausgekommen. Tolle Filme, brillant restauriert, eine echte Empfehlung ... Nur, es dauert, bis man sie zu sehen bekommt.
Zunächst kommt ein Schriftzug, der einen darüber aufklärt, dass man den Film nicht öffentlich aufführen darf. Ich weiß wirklich nicht, welche Vorstellung die Herrschaften von Kinowelt von der Realität haben. Wie hoch schätzen die wohl den Prozentsatz ihrer Käufer ein, die tatsächlich auf die Idee kommen, Filme, die mindestens jährlich im Fernsehen laufen, öffentlich aufführen zu wollen?
Doch nicht nur das: Diese Schrifttafel wird auch noch von einem gelangweilten Sprecher, der alle Zeit der Welt zu haben scheint, im trägen Plauderton vorgelesen. Und dieser ganze Labermüll über irgendwelche strafrechtlichen Drohungen, die sofort eintreten, wenn man irgendwas angeblich Verbotenes mit dem Film tut, lassen sich nicht einmal beschleunigen, geschweige denn überspringen.
So eine Idiotie hätte ich ehrlich gesagt nicht einmal den offensichtlich paranoiden Mitarbeitern von Kinowelt zugetraut. Am Ende war ich so genervt, dass ich mir am liebsten geschworen hätte, alle Hebel in Bewegung zu setzen, um den Film doch noch irgendwie öffentlich aufzuführen. Quasi als stille Rebellion, als offenen Ungehorsam! Könnte man vielleicht irgendwie mit dem nächsten Banken-Sitting kombinieren.
Hat man den Lall überwunden, kommt natürlich die obligatorische Altersempfehlungsbelehrung, in der einem zum x-ten Mal erklärt wird, dass der Film dennoch unpädagogisch und scheiße sein kann, auch wenn ihn zwölf Prüfer eingehend gesichtet und mit einer Freigabe ab null versehen haben. Im Fall von Sissi heißt das übersetzt: Der Film ist ab null Jahren, euer Kind wird also aufgrund des Films kein Axtmörder werden, ob es danach allerdings noch immer die Demokratie für eine tolle Sache hält, wenn es mal Angela Merkel mit Romy Schneider vergleicht, da waschen wir unsere Hände in Unschuld.
Danach folgt dann noch ein Text mit der Belehrung, dass man die Entertaste der Fernbedienung drücken soll (wusste gar nicht, dass die eine Entertaste hat, aber gut) wenn man die Gehörlosenfassung aktivieren will. Warum dieser Text auch vorgelesen wird, weiß ich nicht, für die Gehörlosen ja wohl eher nicht, und die, die hören können (dürfte ja selbst bei einem Film wie "Sissi" noch immer die Mehrheit sein), erfahren auch nicht, was sie drücken müssen, wenn sie den Film ganz normal sehen wollen.
Hat man all das durchgestanden, ist man endlich im Menü angekommen und kann den Film sehen. Bei all den Quatschinfos versäumt es Kinowelt übrigens, dem Käufer zu verraten, auf welcher der drei Blu-rays sich die Extras verbergen, für die auf der Verpackung geworben wird. Ich wollte mir zuerst die Extras ansehen und legte auf Verdacht hin die dritte Blu-ray ein. Da war allerdings das gesuchte Extra – eine Doku über Romy Schneider – nicht drauf. Also legte ich die erste Blu-ray ein. Wieder Belehrung über öffentliche Aufführung und darüber, dass die FSK keine pädagogischen Empfehlungen gibt. Und ich frage mich langsam: Warum gibt es die eigentlich nicht? Anstatt immer wieder wertvolle Lebenszeit der Kunden zu vergeuden, indem ihnen immer wieder gesagt wird, was die FSK-Freigabe nicht ist, warum kann man nicht einfach an dieser Stelle kurz eine Empfehlung einblenden? Oder auf die Verpackung kleben. Freigabe: Ab Null. Empfehlung: Ab 10. Fertig. Könnte man sich den ganzen anderen Quatsch sparen. Oder sehen sich die schlauen Prüfer der FSK nicht dazu in der Lage, neben einer "Freigabe" auch eine "Empfehlung" auszusprechen?
Auch auf Blu-ray 1 war das Extra nicht. Es war auf Blu-ray 2! Nach geschlagenen fünfzehn Minuten konnte ich also endlich auf einer selbst gekauften Blu-ray den Inhalt sehen, den ich sehen wollte.
Überspitzt ausgedrückt:
AntwortenLöschenIm Prinzip wird man damit von "Kinowelt" (et al.) auch noch dafür bestraft, daß man so ein ehrlicher Mensch ist und eine DVD/BluRay kauft, anstatt sich den Film bei nem One-Click-Hoster runterzuladen oder auf einer Streamingseite anzuschauen. (Denn dort sind diese ganzen Warn- und FSK-Hinweise ganz sicher nicht zu sehen!)
Gut, für die FSK-Hinweise kann Kinowelt nix, die sind gesetzlich vorgeschrieben, auch dass die Einblendung nicht weggeklickt werden kann. Natürlich wären pädagogische Empfehlung so wertlos wie Ernährungsempfehlungen. Jeder tickt anders, jeder verträgt Dinge unterschiedlich, und war für den einen wertvoll sein kann, ist es für den anderen noch lange nicht. Das gilt für Vollkornbrot genauso wie für irgendwelche Filme.
AntwortenLöschenAber man müsste sich dann vielleicht keine langen Belehrungen anhören.
Was, im Ernst? Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass man den FSK-Müll nicht wegklicken darf?
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